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FINANZLEXIKON

Voranfrage

Zur Voranfrage bedarf es eines schriftlichen Antrags. Die Voranfrage dient zur Klärung von Einzelfragen im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben, noch bevor der Bauantrag gestellt wird. Dies können z.B. Fragen sein zur Gewährung von Ausnahmen, zur Verwendung bestimmter Baumaterialien, zur überbaubaren Grundstücksfläche bis hin zu Gestaltungsfragen. Die Voranfrage ist immer dann empfehlenswert, wenn irgendwelche Zweifel an der Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens bestehen. Stehen öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht im Wege, wird wie bei der Baugenehmigung ein Vorbescheid erteilt, welcher befristet ist. Wird ein Bauantrag innerhalb der Geltungsdauer gestellt, so kann die Genehmigungsbehörde die im Vorbescheid geklärten Fragen im Baugenehmigungsverfahren nicht anders bewerten.

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