FINANZLEXIKON
Vollgeschoss
Die Festsetzung der Vollgeschosse im Bebauungsplan ermöglicht es, auf die Höhe der baulichen Anlagen Einfluß zu nehmen. Die kann erforderlich sein, um das Ortsbild zu gestalten, ein Baugebiet zu dimensionieren oder um ein stadtklimatisch notwendige Durchlüftung eines Gebietes nicht zu verhindern. Regelungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Zahl der Vollgeschosse betreffen das Maß der baulichen Nutzung. Der Begriff des Vollgeschosses ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Als Vollgeschoß gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf deren Zahl angerechnet werden.
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