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FINANZLEXIKON

Umbauter Raum

Die Größe eines Bauwerkes in m² wird mit der Größe des "Umbauten Raumes" beschrieben. Die Zahl wird nach DIN 277 berechnet. Die Berechnung ist in §16 Abs.1 Anl.3 WertVO festgelegt. Als Umbauter Raum gilt demnach der Raum, der von den Außenmauern und der Unterkante der Kellersohle umschlossen wird. Bei nicht unterkellerten Gebäuden wird ab der Geländeoberkante gerechnet. Der Raum eines ausgebauten Dachgeschosses wird voll gezählt, nicht ausgebauter Dachraum nur zu einem Drittel.

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