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FINANZLEXIKON

Staffelmiete

Bei dieser Mietvereinbarung wird ein gestufter Mietzins vereinbart, der betragsmäßig genannt werden muss. Prozentmäßige Erhöhungen sind also nicht gestattet. Der Mietzins jeder Stufe muss für mindestens ein Jahr unverändert bleiben und die Vereinbarung darf nur immer für zehn Jahre getroffen werden.

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