FINANZLEXIKON
Sondernutzungsrecht
Die Sondernutzungsrechte werden in der Teileigentum genannt. Durch diese Bestimmung bekommen Sondereigentümer das alleinige Nutzungsrecht für Teile des Gemeinschaftseigentums eingeräumt. Die Wohnungseigentümer dürfen nach § 15I WEG den Gebrauch des Gemeinschaftseigentums durch Vereinbarungen regeln. Dies betrifft z.B. die Nutzung der PKW-Stellplätze, des Gartens, der Hausfassade als Werbefläche etc. Sondernutzungsrechte sind im Grundbuch eingetragen und somit ersichtlich.
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