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FINANZLEXIKON

Rechenschaftsbericht

Eine KAG ist gesetzlich verpflichtet, über jeden ihrer Fonds jährlich - spätestens drei Monate nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres - einen Rechenschaftsbericht zur Information der Anleger zu veröffentlichen. Der Rechenschaftsbericht enthält zum Berichtsstichtag u.a. die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Höhe einer evtl. Ausschüttung, ergänzt durch Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung. Außerdem muss die KAG zusätzlich einen Halbjahresbericht erstellen.

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