FINANZLEXIKON
Option
Im Wirtschaftsleben ist Option ein begrenztes Recht, ein nach Preis (Basispreis) und Angebotsmenge (Kontraktgröße) vom Geschäftspartner festgesetztes Vertragsangebot zeitlich befristet anzunehmen oder abzulehnen. Man unterscheidet Kauf- und Verkaufsoptionen (Call-Option und Put-Option). Der Verkäufer einer Option ist zur jederzeitigen Lieferung oder Abnahme im Falle der Ausübung durch den Käufer der Option verpflichtet. Er erhält für diese Verpflichtung eine Prämie, deren Höhe vom Kurs des Basiswertes und seiner Volatilität, der Laufzeit, der Entwicklung der Zinssätze und bei Aktienoptionen nach anstehenden Dividendenausschüttungen beeinflußt wird. Je nach Handlungsweise realisieren Käufer und Verkäufer von Kaufs- bzw. Verkaufsoptionen unterschiedliche Basisstrategien. Im Optionshandel wird zwischen vier Grundstrategien unterschieden:
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