FINANZLEXIKON
Notargebühren
Das Honorar des Notars wird durch die Gebührenordnung geregelt. Die Notargebühr richtet sich nach dem Geschäftswert der Urkunde, die beurkundet wird. Die Höhe der Gebühren richtet sich bei einem Kaufvertrag nach dem Kaufpreis, bei der Eintragung von Grundpfandrechten nach dem Sicherungswert. Die Gebühren bei einem Immobilienkauf betragen ca 0,7 bis 1,5 % des Kaufpreises. Die Kosten zahlt der Käufer.
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