FINANZLEXIKON
Namensaktie
Namensaktien haben die Besonderheit, dass sie auf den Namen des jeweiligen Inhabers lauten. Die Eigentumsübertragung erfolgt durch Indossament. Bei vinkulierten Namensaktien besteht außerdem die Besonderheit, dass bei deren Eigetumsübertragung zusätzlich die Gesellaschft zustimmen muss und eine entsprechende Eintragung im Aktienbuch erfolgt.
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