Nachrangige Bankanleihe
Bei Bankenanleihen gibt es unterschiedliche Formen. Dabei sind nachrangige Bankenanleihen Schuldverschreibungen, die allen anderen Verbindlichkeiten der emittierenden Bank nachgeordnet sind, das heißt: Wenn die Bank pleite geht, erhalten zunächst die anderen Gläubiger ihr Geld. Dabei gibt es verschiedene Abstufungen der Nachrangigkeit. Mit der Ausgabe nachrangiger Anleihen können die Banken Eigenkapital - aufgeteilt nach Kernkapital (Tier 1)- und Ergänzungskapital (Tier 2) - bilden, mit dem sie ihre Geschäftsrisiken unterlegen.
Tier 1-Anleihen haben eine unendliche Laufzeit und werden auch Preferred Shares genannt. Zinszahlungen gibt es in der Regel nur, wenn die Bank auch eine Dividende ausschüttet. Die Besitzer von Tier 1-Anleihen stehen bei einer Insolvenz an letzter Stelle.
Lower Tier 1-Anleihen sind in Deutschland als verbriefte Form der stillen Beteiligung oder Einlage konzipiert mit Restlaufzeit von mindestens zwei Jahren. Besitzer dieser Bonds stehen im Konkursfall an vorletzter Stelle.
UpperTier 1-Anleihen sind in Deutschland Genusscheine.
UpperTier 2-Anleihen haben oft eine unendliche Laufzeit. Die Papiere rangieren vor den Lower Tier 1-und Tier 1-Anleihen.
Am häufigsten sind Anleihen der Kategorie Lower Tier 2. Sie haben eine feste Laufzeit - meist zwischen 5 und 10 Jahren. Besitzer von Lower Tier 2-Anleihen werden vor den anderen Besitzern nachrangiger Anleihen bedient.
Tier 3-Anleihen sind kurzfristige nachrangige Verbindlichkeiten mit Laufzeiten zwischen 3 und 5 Jahren. Besitzer von Tier 3-Anleihen sind mit denen von Lower Tier2-Anleihen gleichgestellt. Bei Tier 3-Anleihen werden aber Zins- und Tilgungszahlungen ausgesetzt, wenn das Eigenkapital unter die gesetzlichen Mindestanforderungen sinkt.
<- zurück