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FINANZLEXIKON

NV-Bescheinigung

Eine natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (unbeschränkte einkommensteuerpflichtige Person) kann auf Antrag von ihrem Wohnsitzfinanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten. Die Steuerpflicht des Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung wird erteilt, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht zu erwarten ist. Die Bescheinigung wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs und auf eine Höchstgeltungsdauer von drei Jahren ausgestellt.

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