FINANZLEXIKON
Mietnebenkosten
Eine gesetzliche Definition des Begriffs Nebenkosten besteht nicht. In der Mietrechtsliteratur werden vor allem zu den Nebenkosten gerechnet:
Werden im Zusammenhang mit Mietverträgen für die Mieter Leistungen der persönlichen Versorgung und Betreuung erbracht, sollten hierüber eigene Vergütungsvereinbarungen getroffen werden. Im Zweifelsfall gelten sie sonst mit der Miete als abgegolten. Die Betrachtung der Nebenkosten wird im Zusammenhang mit dem Vordringen des Facility Managements und die damit zusammenhängenden "infrastrukturellen" Leistungen an Bedeutung gewinnen.
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