FINANZLEXIKON
Löschungsvormerkung
Die Löschungsvormerkung dient zur Sicherung von Ansprüchen bezüglich der Löschung von im Grundbuch eingetragenen Rechten. Ebenso wie die Auflassungsvormerkung ist auch die Löschungsvormerkung gewissermaßen eine vorläufige Eintragung.
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