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FINANZLEXIKON

Katasteramt

Die Katasterämter führen die örtlichen Kataster. Die örtlichen Grundstücke sind darin verzeichnet, aber auch Erbbaurechte und Wohnungseigentum. Für eine Baufinanzierung müssen bestimmte Auszüge und Lagepläne vom Katasteramt angefordert werden.

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