FINANZLEXIKON
Kündigung
Einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages. Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken sind seitens der Bank bei vertragsmäßiger Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann dagegen das Darlehen zu bestimmten vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel bei Ablauf der Zinsfestschreibung.
Im Finanzierungsbereich bedeutet Kündigung auch die vor dem Ende der regulären Laufzeit vorgesehene Möglichkeit, die Schulden von ausgegebenen festverzinslichen Wertpapieren zu tilgen.
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