FINANZLEXIKON
Juristische Personen
Unter juristischen Personen versteht man Zusammenschlüsse von Personen- oder Sachgesamtheiten, die damit rechtsfähig werden. Generell unterscheidet man zwischen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Personen des privaten Rechts sind:
Personen des öffentlichen Rechts sind:
<- zurück
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z




