FINANZLEXIKON
Interessenwahrende Order
Auch IW-Order. Bezeichnung für einen Kaufs- oder Verkaufsauftrag, der evtl. erheblichen Einfluss auf den Kurs eines Wertpapiers hat. Der Makler muss hier die Abwicklung in mehreren Schritten vornehmen. Eine solche Order ist der Handelsüberwachungsstelle zu melden.
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