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FINANZLEXIKON

Heiz- und Warmwasserkosten

Heizkosten und Warmwasserkosten zählen zu den Betriebskosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenverordnung) schreibt zwingend vor, dass 50% bis 70% der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch zu verteilen sind. Der restliche Anteil wird nach Wohn- und Nutzfläche oder umbautem Raum umgelegt. Es kann sich dabei auch nur um die beheizbare Wohnfläche oder den beheizbaren umbauten Raum handeln.

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