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FINANZLEXIKON

Handelsregister

Bei den Amtsgerichten (Registergericht) geführte öffentliche Register, in denen alle Vollkaufleute und Handelsgesellschaften eingetragen sind. Die Einsicht ist jedem ohne Nachweis eines rechtlichen oder berechtigten Interesses gestattet. Das Handelsregister ist in zwei "Abteilungen" gegliedert:

1. Abteilung A beinhaltet die Einzelunternehmungen und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG),

2. Abteilung B die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH).

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