FINANZLEXIKON
Grundkapital
Aktien- oder Nennkapital einer Aktiengesellschaft, das der Summe der Nennwerte der aus gegebenen Aktien (Stamm- und Vorzugsaktien) entspricht. Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist 50.000 Euro, liegt i.d.R. aber darüber. Er entspricht der Summe der ausgegebenen Aktien. In der Bilanz steht das Grundkapital auf der Passivseite. Der Nennbetrag des Grundkapitals muss mindestens 50.000 Euro betragen, liegt jedoch meistens deutlich darüber. Die Summe der Nennwerte aller emittierten Aktien ergibt den gesamten Nennwert, an dem der Aktionär anteilig beteiligt ist. Siehe auch Aktienkapital.
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