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FINANZLEXIKON

Grundflächenzahl (GFZ)

Der Anteil eines Baugrundstücks, der bebaut werden darf, Grundfläche. Über die GRZ wird das Maß der baulichen Nutzung bestimmt. Die GRZ gibt an, wie viel m² Grundfläche eines Baugrundstücks mit baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Für Garagen und Nebenanlagen einschließlich Zufahrten dürfen noch weitere 50% "baulich" genutzt werden. Im Interesse der Vermeidung einer zu starken Bodenversiegelung gibt es eine Kappungsgrenze, die bei 80% liegt. Die GRZ bewegt sich i.d.R. zwischen 0,2 für Kleinsiedlungs- und Wochenendhausgebieten und 1,0 in Kerngebieten. Zur Berechnung der zulässigen Geschossfläche wird folgende Formel verwendet: Grundstücksfläche (m²) x GRZ = Grundfläche (m²).

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