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FINANZLEXIKON

Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug wird vom Grundbuchamt angefertigt. Vollständige Abschrift des Grundbuchblattes mit allen zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die jedermann mit berechtigtem Interesse verlangen kann. Die rangrichtige Eintragung einer Grundschuld ist dem Darlehensgeber durch einen beglaubigtem Grundbuchauszug nachzuweisen.

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