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FINANZLEXIKON

Geschlossene Fonds

Besonders in den angelsächsischen Ländern - aber auch in Deutschland in Form von z.B. geschlossenen Immobilienfonds - vorkommende Fonds, deren Mittel durch den Verkauf einer bestimmten, von vornherein begrenzten Anzahl von Anteilen aufgebracht werden. Wird das geplante Volumen erreicht, wird der Fonds geschlossen und die Ausgabe von Anteilen eingestellt. Der Kurswert eines Anteils richtet sich nicht nach dem tatsächlichen, anteiligen Wert am Fondsvermögen, sondern unterliegt der freien Preisbildung, so dass der Fonds je nach Angebot und Nachfrage häufig mit einem nicht unerheblichen Aufgeld (siehe Agio) - manchmal auch mit Abgeld (siehe Disagio) - gegenüber seinem Inventarwert gehandelt wird. Einen Anspruch auf Rücknahme des Anteils hat der Anleger bei einem closed-end fund nicht. Die Anteile können nur an Dritte, ggf. über eine Börse, verkauft werden. Geschlossene Fonds unterliegen nicht den Anlegerschutzvorschriften des KAGG. Gegenteil: Offene Fonds.

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