FINANZLEXIKON
Eigentümergemeinschaft
Eine Eigentümergemeinschaft wird in der Regel gebildet durch alle Wohnungseigentümer innerhlab einer Eigentumswohnanlage. Die Vertretung der Gemeinschaft erfolgt meist durch einen Verwalter, der auch gleichzeitig einer der Miteigentümer sein kann. Beschlüsse werden in der Eigentümerversammlung von den Mitglieder gefaßt.
<- zurück
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z




