FINANZLEXIKON
Bauträger
Unternehmen, die Grundstücke erwerben, sie aufteilen und mit Häusern oder Eigentumswohnungen schlüsselfertig bebauen, um sie Interessenten zum Kauf anzubieten. Der Bauträger ist immer selbst Bauherr. Bauträger benötigen, wie auch Immobilienmakler, eine Genehmigung nach § 34 c.
<- zurück
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z




