FINANZLEXIKON
Amtlicher Handel
Der amtliche Handel stellt die höchsten Anforderungen (z. B. Publizitätsvorschriften) an die dort gelisteten Wertpapiere. Die Notierungen werden zusätzlich im amtlichen Kursblatt der Börse sowie im Wirtschaftsteil der Tagespresse und anderen Medien veröffentlicht. Um zum amtlichen Handel zugelassen zu werden, müssen die Wertpapiere bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört die Veröffentlichung eines Prospekts und der jährlichen Bilanz.
<- zurück
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z




