FINANZLEXIKON
Aktionär
Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) und somit Miteigentümer an einem Unternehmen. Seine Beteiligung an der AG kann der Aktionär nicht kündigen. Er muss will er die Beteiligung beenden, seine Aktien in der Regel über die Börse verkaufen. "Großaktionär" ist die Bezeichnung für Teilhaber an einer Aktiengesellschaft, die aufgrund der Höhe ihrer Beteiligung auf die Entscheidungen der Hauptversammlung einen erheblichen Einfluß ausüben können. Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im Aktiengesetz geregelt.
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