FINANZLEXIKON
Akkreditiv
Ein Akkreditiv ist eine vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstituts, im Namen eines Kunden und auf dessen Weisung gegen Übergabe bestimmter Dokumente und nach Erfüllung bestimmter Bedingungen eine bestimmte Leistung, zum Beispiel eine Zahlungsleistung, zu erbringen.
Akkreditive finden besonders beim internationalen Kreditgeschäft und Warenverkehr Anwendung.
<- zurück
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z




