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FINANZLEXIKON

Abgeschlossenheit

Eine Wohnung gilt als abgeschlossen, wenn sie baulich durch Trennwände/-decken von anderen Wohnungen und Räumen getrennt ist, einen eigenen Zugang von außen (Treppenhaus) hat und zumindest eine Küche/Kochnische, ein WC und ein Bad / Dusche enthält. Zu den abgeschlossenen Wohnungen können auch Räume, wie Keller, Speicher oder ein dauerhaft markierter Garagenplatz gehören.

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